Plan der Gemeindestrassen

Genehmigung Plan der Gemeindestrassen Seedorf

Genehmigung Plan der Gemeindestrassen Seedorf

Das Strassengesetz des Kantons Uri vom 22. September 2013 (StrG; RB 50.1111) verpflichtet in Artikel 17 die Einwohnergemeinden für ihr Gebiet einen Plan zu erstellen, der sämtliche Gemeindestrassen auflistet und einer Strassenklassierung zuweist. Die Einwohnergemeinde Seedorf hat ihren Plan in Zusammenarbeit mit der Korporation Uri und der Korporationsbürgergemeinde Seedorf erarbeitet und mit Beschluss des Gemeinderates vom 7. Januar 2026 genehmigt.
Die Pläne Seedorf Uebersicht, Seedorf Dorf, vom 11. Dezember 2025 sowie Seedorf, Ortsteil Bauen vom 12. September 2022 sind untenstehend abrufbar. Der Regierungsrat hat die Pläne an seiner Sitzung vom 17. März 2026 genehmigt.